Photovoltaik, Update 2025

Warum Photovoltaik für dich steuerlich einfacher geworden ist

Noch vor wenigen Jahren war die steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen für viele Betreiber ein bürokratisches Minenfeld: Einnahmen aus der Einspeisevergütung mussten in der Einkommensteuererklärung angegeben, Gewinnermittlungen erstellt und Abschreibungen berücksichtigt werden. Auch umsatzsteuerlich war die Entscheidung zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung oft kompliziert – insbesondere, wenn es um den Vorsteuerabzug für die Anschaffungskosten ging.

Jörg Wilde

04.11.2025 · 12 Min Lesezeit

Mit den Reformen der letzten Jahre hat der Gesetzgeber jedoch einen klaren Schnitt gemacht: Einnahmen kleiner Photovoltaikanlagen sind seit 2022 einkommensteuerfrei, und seit 2023 fällt beim Erwerb durch den Nullsteuersatz keine Umsatzsteuer mehr an. Ab 2025 profitierst du damit von einer nie dagewesenen Vereinfachung – sowohl ertragsteuerlich als auch umsatzsteuerlich. Wer eine Anlage installiert, kann sich auf die Technik und die Energieeinsparung konzentrieren, anstatt Zeit und Geld in komplizierte Steuerfragen investieren zu müssen. 

Diese 2 Voraussetzungen musst du als Betreiber der Anlage erfüllen 

Seit Einführung des § 3 Nr. 72 EStG im Jahr 2022 sind Einnahmen aus dem Betrieb kleiner Photovoltaikanlagen für dich einkommensteuerfrei. 

Die Vorschrift verfolgt das Ziel, dass du als privater und kleingewerblicher Betreiber von steuerlicher Bürokratie entlastet wirst und die Energiewende aktiv förderst. Ab dem 1. Januar 2025 gilt die Steuerbefreiung in erweiterter und vereinheitlichter Form. 

Du möchtest den Beitrag lesen, aber hast noch keinen Zugriff?

Teste jetzt „Mein Steuer-Pilot“ und erhalte Zugriff auf eine Vielzahl von Spartipps, Mustervorlagen und Checklisten, um deine Steuern in den Griff zu bekommen!