Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltungen, die gesellschaftlichen Charakter haben und damit grundsätzlich nicht zu abzugsfähigen Kosten führen. Doch weil sie auf betrieblicher Ebene stattfinden, gibt es eine Ausnahme.
Bedingung für die steuerliche Anerkennung als Betriebsveranstaltung ist, dass sie allen Betriebsangehörigen offenstehen. Eine Abendveranstaltung beispielsweise, an der nur die Führungskräfte deines Unternehmens teilnehmen können, ist keine Betriebsveranstaltung (BFH, Urt. v. 15.1.2009, Az. VI R 22/06).
Eine Betriebsveranstaltung ist es nur, wenn alle daran teilnehmen können (BFH, Urt. v. 15.1.2009, Az. VI R 22/06)
Um den steuerlichen Betriebsausgabenabzug nicht zu verlieren, darfst du eine solche Veranstaltung nicht nur für ausgewählte Teilnehmer organisieren, die du bevorzugen willst. Du kannst derartige Veranstaltungen jedoch für eine Organisationseinheit (z. B. eine Abteilung) anbieten. Bedingung ist jedoch, dass alle Arbeitnehmer dieser Organisationseinheit an der Veranstaltung teilnehmen dürfen. In kleinen Unternehmen spielt das allerdings kaum eine Rolle.

