Firmenwagen und Fahrtenbuch (Teil 2 von 4)

So vermeidest du, dass das Finanzamt dir Manipulationen unterstellt

Im 1. Teil unserer Reihe „Firmenwagen und Fahrtenbuch“ haben wir dir gezeigt, warum es von Vorteil sein kann, ein Fahrtenbuch zu führen und welche Anforderungen daran gestellt werden. In Teil 2 erklären wir dir, warum nur ein akkurat geführtes Fahrtenbuch dir neben Zeit und Nerven auch bares Geld sparen kann. Entdecke, wie du die Steuerlast durch kluge Fahrtenbuchführung minimierst und welche Fallstricke es zu vermeiden gilt, um Ärger mit dem Finanzamt zu verhindern.

Maik Czwalinna

22.11.2023 · 2 Min Lesezeit

Achte auf folgende Punkte

Nimm die in Teil 1 besprochenen Aufzeichnungspflichten ernst, denn selbst die nachträgliche Ergänzung des Fahrtenbuchs durch Aufzeichnungen aus deinem Terminkalender oder eine Kombination aus handschriftlichem Fahrtenbuch und Zusatzliste mit Hinweisen führt dazu, dass das Finanzamt das Fahrtenbuch nicht anerkennt und die 1-%-Regelung anwendet

  • Halte die Grundaufzeichnungen der zurückgelegten Strecken zeitnah und lückenlos fest, um nachträgliche Manipulationen bezüglich der gefahrenen Kilometer auszuschließen. 
  • Achte darauf, dass die Anfangs- und Endpunkte deiner Fahrten hinreichend konkret und unmittelbar aus dem Fahrtenbuch hervorgehen, um den Zweck jeder einzelnen Fahrt für das Finanzamt nachvollziehbar zu machen.  
  • Gib neben der Fahrstrecke auch die Zieladresse oder den besuchten Kunden an. 

Sei pingelig bei der Führung deines Fahrtenbuchs, um größere inhaltliche Unregelmäßigkeiten zu vermeiden. Andernfalls wird das Finanzamt die Richtigkeit der Kilometerangaben infrage stellen. 

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