Unterscheide, ob die Wirtschaftsgüter tatsächlich verkauft oder lediglich entnommen werden
Schau dir auch die anderen beiden Teile unserer Serie „Beendigung eines Betriebes“ an
Teil 1: Vom Unternehmer zum Privatmann – steuerliche Folgen der Betriebsaufgabe
Teil 3: Nutze deine Gestaltungsspielräume clever – bei diesen Sonderfällen der Betriebsaufgabe solltest du genau hinsehen
- Verkauf: Du setzt die erzielten Veräußerungspreise an.
- Entnahme oder Zurückbehaltung: Es wird der gemeine Wert der Wirtschaftsgüter zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe angesetzt.
Besonders bei Mitunternehmerschaften musst du beachten, dass der Aufgabegewinn anteilig nach den Beteiligungsverhältnissen auf die einzelnen Gesellschafter verteilt wird. Gleiches gilt bei Realteilungen, wenn einzelne Wirtschaftsgüter oder Teilbetriebe auf Mitunternehmer übertragen werden. In dem Fall kommt es darauf an, dass die Bewertung korrekt nach Buchwerten oder dem gemeinen Wert erfolgt, damit die Besteuerung der stillen Reserven gesichert ist.

