Leserfrage

Sollte ich mit der Fahrzeuganschaffung bis Januar warten?

Frage: Ich plane, im Herbst 2025 für meinen Handwerksbetrieb einen neuen Transporter zu kaufen. Er soll ein reines Elektrofahrzeug sein. Bisher habe ich gehört, dass es steuerlich besser ist, solche Investitionen am Jahresanfang zu tätigen, weil man dann mehr abschreiben kann. Stimmt das noch, oder spielt der Kaufzeitpunkt jetzt keine große Rolle mehr?

Maik Czwalinna

15.09.2025 · 1 Min Lesezeit

Antwort:

Nach der alten Regelung hattest du recht: Bei der linearen Abschreibung machte der Kaufzeitpunkt im Jahr einen Unterschied. Hattest du im Januar gekauft, konntest du im ersten Jahr den vollen Jahresbetrag abschreiben. Bei einem Kauf im Dezember gab es nur den zeitanteiligen Betrag für einen Monat. 

Mit dem Investitionssofortprogramm gilt für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge, die zwischen dem 01.07.2025 und 31.12.2027 angeschafft werden, eine neue arithmetisch-degressive Abschreibung. Im Jahr der Anschaffung kannst du 75 % der Anschaffungskosten sofort absetzen – unabhängig davon, ob du im Januar oder im Dezember kaufst. 

Der große Vorteil der neuen Regelung: Du kannst auch bei einem Kauf am Jahresende fast den gesamten Steuerabzug sofort nutzen. Damit hast du mehr Liquidität im Betrieb – und das schon wenige Monate nach der Anschaffung. 

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