Sonder-AfA nach § 7b EStG: Im Neubau richtig Steuern sparen!

Mit dem Wachstumschancengesetz hat die Ampel-Bundesregierung die Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau spürbar ausgeweitet sowie den Geltungszeitraum der Norm verlängert. Nun eröffnet § 7b EStG erhebliche Steuersparmöglichkeiten, sofern du Wohnungen neu herstellst und bestimmte Voraussetzungen einhältst. In Verbindung mit der neuen degressiven AfA nach § 7 Abs. 5a EStG kannst du in den ersten Jahren jeweils 10 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abschreiben!

16.07.2025 · 3 Min Lesezeit

Mit Immobilien Steuern sparen: Wie die AfA grundsätzlich funktioniert

Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung wird das steuerliche Ergebnis, also der „Gewinn“ oder der „Verlust“ (genauer: der positive oder negative Überschuss) wie folgt berechnet:

Einnahmen (Kaltmiete plus Nebenkosten) minus Ausgaben (Zinsen, Abschreibung, Nebenkosten, Instandhaltung, Hausverwaltung etc.) = steuerliches Ergebnis

Eine Besonderheit dabei ist die Abschreibung, kurz AfA. Denn diese mindert als Ausgabe zwar dein Einkommen, ihr steht aber kein tatsächlicher Aufwand gegenüber. Bei der AfA handelt es sich um eine reine „Luftbuchung“ – du kannst sie steuerlich geltend machen, von deinem Konto fließen aber tatsächlich laufend keine Zahlungen ab.

Du möchtest den Beitrag lesen, aber hast noch keinen Zugriff?

Teste jetzt „Mein Steuer-Pilot“ und erhalte Zugriff auf eine Vielzahl von Spartipps, Mustervorlagen und Checklisten, um deine Steuern in den Griff zu bekommen!