Das Bundesarbeitsministerium hat im September 2025 den Entwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 vorgelegt. Damit werden die Werte an die Lohnentwicklung 2024 angepasst. Die Löhne in Deutschland stiegen 2024 im Schnitt um 5,16 %.
Ab 2026 gelten einheitliche Werte in ganz Deutschland. Die Unterscheidung zwischen Ost und West entfällt damit endlich. Die wichtigsten Änderungen im Überblick (voraussichtliche Werte):
- Kranken- und Pflegeversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) steigt auf monatlich 5.812,50 € bzw. jährlich 69.750 €.
- Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze): Sie liegt künftig bei 77.400 € jährlich. Die besondere Grenze für bereits vor 2003 privat Versicherte beträgt 69.750 €.
- Renten- und Arbeitslosenversicherung: Die BBG steigt auf 8.450 € monatlich bzw. 101.400 € jährlich. In der knappschaftlichen Rentenversicherung gelten 10.400 € monatlich bzw. 124.800 € jährlich.
- Bezugsgröße: Sie beträgt ab 2026 3.955 € monatlich bzw. 47.460 € jährlich. Diese Zahl ist für viele Rechenwerte in der Sozialversicherung maßgeblich.
- Durchschnittsentgelt Rentenversicherung: Das vorläufige Durchschnittsentgelt 2026 beträgt 51.944 €.


