Investitionsabzugsbetrag (Teil 1 von 3)

Spare schon heute Steuern für zukünftige Investitionen

Die Steuersparmöglichkeiten sind im Einkommensteuergesetz sehr übersichtlich sortiert. Es gibt für gewerbliche Unternehmen oder Freiberufler nicht sehr viele. Aber es gibt sie. Ich stelle dir in diesem Beitrag den Investitionsabzugsbetrag vor, der dir schon heute Steuern sparen soll, damit du morgen Investitionsgüter anschaffen kannst. Kombiniert mit einer Sonderabschreibung kannst du einiges an Steuern sparen.

Jörg Wilde

11.03.2024 · 7 Min Lesezeit

Diese Investitionen werden gefördert

Mit dem Investitionsabzugsbetrag kannst du für die künftige Anschaffung oder Herstellung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnmindernd geltend machen. Dies ermöglicht dir der sogenannte Investitionsabzugsbetrag des § 7g EStG. 

Voraussetzungen dafür sind, dass 

  • du das Wirtschaftsgut in den nächsten 3 Jahren tatsächlich anschaffen willst, 
  • es im Jahr der Anschaffung und im Folgejahr in einer inländischen Betriebsstätte verbleibt oder an Dritte vermietet wird, und 
  • du es in diesem Zeitraum zumindest zu 90 % betrieblich nutzt. 

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