Diese Investitionen werden gefördert
Mit dem Investitionsabzugsbetrag kannst du für die künftige Anschaffung oder Herstellung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnmindernd geltend machen. Dies ermöglicht dir der sogenannte Investitionsabzugsbetrag des § 7g EStG.
Voraussetzungen dafür sind, dass
- du das Wirtschaftsgut in den nächsten 3 Jahren tatsächlich anschaffen willst,
- es im Jahr der Anschaffung und im Folgejahr in einer inländischen Betriebsstätte verbleibt oder an Dritte vermietet wird, und
- du es in diesem Zeitraum zumindest zu 90 % betrieblich nutzt.