EÜR und die Aufzeichnungspflicht
Wenn du deinen Gewinn mit einer EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) erstellst, ist deine Buchführung in vielen Bereichen vereinfacht. Aber Achtung! Auch, wenn es keine gesetzliche Aufzeichnungspflicht gibt, können andere Vorgaben und Gesetze gelten. Und wusstest du, dass du die Herausgabe mancher Daten verweigern kannst? Was genau für dich gilt, erfährst du in diesem Artikel.
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