Kryptowährung
Kryptowährungen sind längst kein Randphänomen mehr. Immer mehr Selbstständige und Unternehmer nutzen sie als Zahlungsmittel, investieren in digitale Vermögenswerte oder betreiben Mining und Staking. Doch wie behandelt das Finanzamt diese Einkünfte? Das BMF hat mit einem ausführlichen Schreiben vom 06.03.2025 (Gz.: IV C 1 – S 2256/00042/064/043) die steuerliche Einordnung präzisiert. In diesem Beitrag erkläre ich die wesentlichen Punkte verständlich und praxisnah.
