Steuersnack

Steuerfreier Ladestrom für E-Autos: So nutzt du alle Vorteile 

Wenn du deinen Mitarbeitenden das Aufladen von Elektro- oder Hybridfahrzeugen im Betrieb ermöglichst, kannst du dafür eine attraktive Steuerbegünstigung nutzen. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um ein Privat- oder Firmenfahrzeug handelt. Voraussetzung: Du gewährst die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn (§ 3 Nr. 46 EStG).

Maik Czwalinna

14.08.2025 · 1 Min Lesezeit

Kostenlos laden im Betrieb: steuerfrei und sozialversicherungsfrei 

Bietest du das Laden im Betrieb kostenlos oder vergünstigt an, ist das steuerfrei – und zwar ohne eine Höchstgrenze. Auch Leiharbeitnehmer profitieren, wenn sie im Betrieb des Entleihers laden dürfen (BMF, Schr. v. 29.09.2020, Az. IV C 5 – S 2334/19/10009 :004). Die Steuerbefreiung gilt mindestens bis Ende 2030. Selbst wenn die Ladevorrichtung nicht dir als Arbeitgeber gehört – etwa weil ein Drittanbieter sie betreibt oder sie zur gemieteten Immobilie gehört – bleibt der Ladestrom steuerfrei, wenn du die Kosten direkt übernimmst. 

Wallbox zu Hause: Steuerfreie Überlassung möglich 

Stellst du deinen Mitarbeitenden eine Wallbox zur privaten Nutzung zur Verfügung, bleibt das ebenfalls steuerfrei – solange die Ladevorrichtung in deinem Eigentum bleibt. Die Steuerfreiheit umfasst auch Installation, Wartung und Zubehör. Der bezogene Strom zu Hause ist davon jedoch nicht erfasst. 

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