In diesen Fällen musst du deine Vorsteuer korrigieren
Bist du zum Vorsteuerabzug berechtigt, kannst du die Vorsteuer aus ordnungsgemäßen Eingangsrechnungen abziehen. Voraussetzung ist, dass du die bezogene Leistung für dein Unternehmen verwendest. Diese Verwendungsabsicht kann sich im Laufe der Zeit ändern. Ändern sich die maßgeblichen Verhältnisse, musst du den ursprünglichen Vorsteuerabzug unter Umständen korrigieren. Das kann zu einer Erstattung durch das Finanzamt führen – oder zu einer Nachzahlung.
Warum du bei Investitionen bereits beim Kauf an die Vorsteuerberichtigung denken solltest
Als zum Vorsteuerabzug berechtigter Unternehmer darfst du den Vorsteuerabzug aus deinen Eingangsrechnungen nur vornehmen, wenn du die bezogenen Leistungen für Zwecke verwendest, die zum Vorsteuerabzug berechtigen. Das Umsatzsteuergesetz (UStG) unterscheidet grundsätzlich zwischen Leistungen,

