Interessante Steuer-Urteile

Vertragsstrafen bei privaten Parkplätzen richtig abrechnen und Steuervorteile sichern

Entgegen der bisherigen nationalen Regelung sind „Gebühren“, die ein Nutzer eines privaten Parkplatzes bei einem Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen zahlt, steuerbares Entgelt. Das hat der EuGH entschieden und das BMF nimmt die Regelung in den UStAE auf (Schr. v. 15.12.223, Az. III C 2 – S 7100/19/10004: 005). Lies hier, was das für dich bedeutet.

Maik Czwalinna

12.02.2024 · 1 Min Lesezeit

Steuerbares Entgelt bei Verstößen

Der EuGH (Urt. v. 20.1.2022, Az. C-90/20 „Apcoa Parking Danmark“) hat entschieden, dass Kontrollgebühren des Betreibers eines privaten Parkplatzes, die du gegenüber Nutzern erhebst, der Umsatzsteuer unterliegen. Sie weisen einen unmittelbaren Zusammenhang mit der Parkdienstleistung auf.

Bislang hat die Finanzverwaltung die Kontrollgebühr als nicht steuerbaren Schadensersatz angesehen. Diese Rechtsauffassung ist nach dem Urteil nicht mehr aufrechtzuerhalten.

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