Steuerbares Entgelt bei Verstößen
Der EuGH (Urt. v. 20.1.2022, Az. C-90/20 „Apcoa Parking Danmark“) hat entschieden, dass Kontrollgebühren des Betreibers eines privaten Parkplatzes, die du gegenüber Nutzern erhebst, der Umsatzsteuer unterliegen. Sie weisen einen unmittelbaren Zusammenhang mit der Parkdienstleistung auf.
Bislang hat die Finanzverwaltung die Kontrollgebühr als nicht steuerbaren Schadensersatz angesehen. Diese Rechtsauffassung ist nach dem Urteil nicht mehr aufrechtzuerhalten.
Mein Praxis-Tipp für dich:
Als vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer solltest du darauf achten, bei Parkverstößen auf privaten Parkplätzen eine ordnungsgemäße Rechnung zu erhalten, damit du daraus Vorsteuer abziehen kannst. Bis 250 € gelten die vereinfachten Anforderungen an eine Kleinbetragsrechnung (§ 33 UStDV). Diese muss den vollständigen Namen und die komplette Anschrift des leistenden Unternehmers, das Ausstellungsdatum, die Art der Leistung und das Entgelt mit dem darauf entfallenden Steuersatz enthalten.

