Steuersnacks

Wann anfallende Steuern deine Erbschaftssteuerbelastung mindern

Trittst du ein Erbe an, können Steuern aus der Veranlagung des Erblassers für das Todesjahr deine Erbschaftsteuer reduzieren. Das trifft auch dann zu, wenn sie im Zeitpunkt des Erbfalls noch nicht rechtlich entstanden sind. Doch das gilt nur, wenn die steuerrelevanten Tatbestände durch den Erblasser und nicht durch dich als Erben verwirklicht wurden.

Maik Czwalinna

22.02.2024 · 1 Min Lesezeit

Der Fall: Aufgabeerklärung durch die Erben für den Betrieb des Erblassers

Die Erben eines Landwirts erklärten die Aufgabe des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs auf einen Zeitpunkt vor dem Tod des Erblassers (§ 16 Abs. 3b Satz 2 EStG).

Dadurch entstand Einkommensteuer, die sie bei der Festsetzung der Erbschaftsteuer als Nachlassverbindlichkeiten geltend gemacht hatten. Das Finanzamt lehnte den Abzug der Einkommensteuer ab.

Die Entscheidung: Steuer wurde durch Aufgabeerklärung ausgelöst – keine Nachlassverbindlichkeit

Die Einkommensteuer (und die Nebensteuern wie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer), die auf den Aufgabegewinn entfällt (§ 16 Abs. 3 EStG), ist keine Nachlassverbindlichkeit (§ 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG). Zwar handelt es sich bei der mit Ablauf des Veranlagungszeitraums entstandenen Einkommensteuer (§ 38 AO in Verbindung mit § 36 Abs. 1 EStG) um eine Steuer des Erblassers für das Todesjahr. Doch der Aufgabegewinn ist erst durch die Aufgabeerklärung der Erben entstanden (§ 16 Abs. 3 EStG).

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