Deine Umsatzsteuererklärung 2023 (Teil 1 von 3)

Warum deine Umsatzsteuererklärung 2023 fehlerlos sein muss

Deine Steuererklärungen 2023 müssen bis zum 02.09.2024 beim Finanzamt sein. Dazu gehört auch deine Umsatzsteuererklärung. In unserer 3-teiligen Serie „Deine Umsatzsteuererklärung 2023“ erhältst du wertvollen Praxistipps und verminderst das Risiko einer Umsatzsteuernachschau, einer Umsatzsteuersonderprüfung und einer Betriebsprüfung. Starten wir in Teil 1 mit den Basics!

Jörg Wilde

16.04.2024 · 6 Min Lesezeit

Warum deine Umsatzsteuererklärung bei dir eine Betriebsprüfung auslösen kann

Bevor eine Umsatzsteuernachschau, Umsatzsteuersonder- oder Betriebsprüfung bei dir durchgeführt wird, erfolgt eine Prüfung deiner vorgelegten Steuererklärungen. Damit möchte das Finanzamt bereits intern feststellen, ob eine Prüfung bei dir zweckmäßig ist. Sind deine eingereichten Steuererklärungen nicht plausibel oder weisen Fehler auf, kommt es zur Prüfung. Dies gilt vor allem für deine Umsatzsteuererklärung. 

Sieh dir auch die anderen beiden Teile unserer 3-teiligen Serie an:

Teil 2: Mit dieser Anleitung erstellst du fehlerfreie Umsatzsteuererklärungen

Teil 3: So vermeidest du teure Fehler bei deiner Umsatzsteuererklärung 

Diese ist aus Sicht der Finanzverwaltung nur eine Zusammenfassung deiner bisherigen für das Jahr 2023 vorgelegten Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Für dein Finanzamt heißt das, dass es weder zu hohen Nachzahlungen noch zu Erstattungen kommen sollte. Im Idealfall entspricht die Umsatzsteuerjahreserklärung in der Summe deinen Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Aus diesem Grund ist es für dich wichtig, die Angaben vollständig und richtig zu machen, damit deine Umsatzsteuererklärung nicht aufgrund hoher Abweichungen der Auslöser für eine Prüfung ist. 

Du möchtest den Beitrag lesen, aber hast noch keinen Zugriff?

Teste jetzt „Mein Steuer-Pilot“ und erhalte Zugriff auf eine Vielzahl von Spartipps, Mustervorlagen und Checklisten, um deine Steuern in den Griff zu bekommen!