Verdeckte Einlagen (Teil 1 von 3)

Was du bei der Einlage von Wirtschaftsgütern in deine Kapitalgesellschaft beachten musst, wenn Steuern sparen möchtest

Bei Steuerprüfungen wird immer wieder festgestellt, dass Gesellschafter in ihre Kapitalgesellschaften Wirtschaftsgüter einlegen, ohne die steuerrechtlichen Folgen zu beachten. Diese Folgen sind nämlich, dass du als Gesellschafter mögliche steuerliche Vorteile verlieren kannst. Dieser Beitrag wird dies ändern. Du wirst erfahren, welche steuerlichen Vorteile sich aus einer verdeckten Einlage für dich ergeben.

Jörg Wilde

20.09.2024 · 4 Min Lesezeit

Was dein Finanzamt als verdeckte Einlage bezeichnet 

Lies auch die anderen beiden Teile unserer Serie „Verdeckte Einlagen“

Teil 2: Privat- vs. Betriebsvermögen: So minimierst du deine Steuerlast bei Einlagen

Teil 3: Nutze dein steuerliches Einlagekonto für Kapitalstärkung und Steuerersparnisse

Was bezeichnet dein Finanzamt überhaupt als „verdeckte Einlage“? Wenn du im Gesetz nach dem Begriff der verdeckten Einlage suchst, wirst du nicht so leicht fündig werden, denn der Begriff ist nicht legal definiert. Eine verdeckte Einlage entsteht, wenn du ein Wirtschaftsgut aus deinem Privatvermögen oder aus dem Betriebsvermögen eines deiner anderen Unternehmen in das Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft überträgst. Bedingung ist aber, dass diese Übertragung aus gesellschaftsrechtlichen Gründen erfolgt, für die du als Gesellschafter keine Gegenleistung erhältst. Erhältst du eine Gegenleistung für deine Einlage, liegt keine verdeckte Einlage vor.

Du möchtest den Beitrag lesen, aber hast noch keinen Zugriff?

Teste jetzt „Mein Steuer-Pilot“ und erhalte Zugriff auf eine Vielzahl von Spartipps, Mustervorlagen und Checklisten, um deine Steuern in den Griff zu bekommen!