Am 10. September 2025 hat die Bundesregierung den Entwurf für das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Diese 2 Maßnahmen sind besonders für Unternehmer relevant:
1. Ab 2026 soll die Entfernungspauschale von 38 Cent je Entfernungs-km bereits ab dem ersten km gelten. Diese Pauschale kannst du nicht nur als Arbeitnehmer nutzen, sondern auch als Unternehmer und Freiberufler, wenn du regelmäßig zur ersten Betriebsstätte fährst. Du darfst diese Fahrten pauschal als Betriebsausgaben ansetzen. Das senkt deine Steuerlast.
2. Die Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie soll dauerhaft auf 7 % gesenkt werden. Das ist vor allem dann für dich wichtig, wenn du selbst ein gastronomisches Angebot betreibst oder planst. Als regelbesteuerter Unternehmer kannst du die reduzierte Umsatzsteuer direkt an deine Kunden weitergeben und so deine Preise attraktiver gestalten. Du bist aber nicht verpflichtet, die Steuersatzsenkung in vollem Umfang an deine Gäste weiterzugeben. Gibst du sie nicht oder nur teilweise weiter, erhöhst du deine Marge durch höhere Nettopreise. Wichtig ist dabei immer zu überlegen, welche Preise du am Markt durchsetzen kannst.


