Änderung 1: Degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter
Du kannst die beweglichen Wirtschaftsgüter deines Anlagevermögens nicht nur linear, sondern auch degressiv, also mit fallenden Beträgen abschreiben (Hier findest du mehr zum Thema „Abschreibung“.). Nimmst du die degressive Abschreibung in Anspruch, erzielst du in den ersten Jahren die maximal mögliche Steuerersparnis. Zum Ende der Laufzeit ist dies aber nicht mehr der Fall. Die degressive Abschreibung wendest du wie folgt an:
Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens,
- die du nach dem 31.12.2019 und vor dem 1.1.2023 angeschafft oder hergestellt hast, schreibst du mit dem 2,5-Fachen der linearen Abschreibung, maximal 25 % ab.

