Deswegen lohnt es sich, mit einem Steuerberater zusammenzuarbeiten
Als Unternehmer solltest du dich auf deine Kernkompetenzen konzentrieren. Das sind die Tätigkeiten, mit denen du dein Geld verdienst. Verwaltungsarbeiten – und da stehen die steuerlichen Pflichten ganz oben – kannst du an einen Fachmann oder an eine Fachfrau auslagern, wenn sie dir lästig werden. Als ein solcher Fachmann ist der Steuerberater die erste Wahl.
Mein Praxis-Tipp für dich:
Als Steuerberater bin ich froh, wenn meine Mandanten ihre steuerlichen Pflichten kennen und ihre Unterlagen entsprechend vollständig einreichen. So können wir gemeinsam das optimale steuerliche Ergebnis erzielen. Positiver Effekt für den Mandanten: Perfekt vorbereitete Unterlagen führen beim Steuerberater zu einem geringeren Aufwand bei den Vorarbeiten und schlagen sich in einer deutlich niedrigeren Honorarrechnung nieder. So profitieren beide Seiten von gut informierten Mandanten.
Auf dieser rechtlichen Grundlage rechnen Steuerberater ab
Beim ersten Kontakt mit Unternehmern, die an einer steuerlichen Beratung interessiert sind, und auch in meinen Sprechstunden werde ich gefragt, was es kostet, einen Steuerberater zu beauftragen. Leider kann man das nicht generell in Heller und Pfennig ausdrücken. Steuerberater dürfen ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der zum 31.03.2025 neu gefassten Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) abrechnen. Diese lässt, je nach Umfang und Schwierigkeit der jeweiligen Tätigkeit, große Spielräume für die Abrechnung, wie du im Folgenden sehen wirst.


