Steuer-Snack für zwischendurch

Welche Steueränderungen für 2024 aktuell beschlossen sind

Sie sollten schon längst beschlossen und in Kraft getreten sein: die Steueränderungen zum 1.1.2024. Doch Haushaltskrise, Kürzungen und Umschichtungen haben für dich als Steuerzahler eine Hängepartie zur Folge wie schon lange nicht mehr. Schnell verliert man den Überblick darüber, was bereits umgesetzt wurde und was noch kommt. Ich verschaffe dir den Durchblick mit meinem Schnellüberblick in Tabellenform. Damit du alles schnell findest, habe ich die Änderungen alphabetisch nach Stichworten geordnet und mit den jeweiligen Rechtsquellen versehen.

Maik Czwalinna

08.01.2024 · 5 Min Lesezeit

Änderungen von A bis Z: Das ist schon beschlossen

Schnellüberblick: Änderungen seit 1.1.2024 von A bis Z
Bereich Auswirkung und Handlungsbedarf 
Arbeitnehmer- 

Sparzulage: höher 
Zukunftsfinanzierungsgesetz: Einkommensgrenzen wurden auf 40.000 € für Ledige und 80.000 € für Verheiratete verdoppelt. 
Ausgleichsabgabe:  

steigt 
Das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes soll die Förderung der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen verbessern. Neue monatliche Abgaben für nicht besetzte Pflichtarbeitsplätze bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote 

– von 3 %, aber weniger als die geltende Pflichtzahl: 140 €/Monat, 

– von 2 bis 3 %: 245 €/Monat, 

– von weniger als 2 %: 360 €/Monat 

Neu: wenn keine schwerbehinderten Menschen beschäftigt werden: 720 €/Monat 
Beitragsbemessungs- 

grenzen angehoben 
Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung haben sich geändert: 

-in der Kranken- und Pflegeversicherung: 5.175 €/Monat bzw. 62.100 €/Jahr 

– in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung: 7.550 €/Monat bzw. 90.600 €/Jahr (alte Bundesländer und West-Berlin), 7.450 €/Monat bzw. 89.400 €/Jahr (neue Bundesländer und Ost-Berlin) 
Dezemberhilfe Die Besteuerung der Dezemberhilfe 2022 wird gestrichen (§§ 123 bis 126 EStG). 
Elterngeld Für Paare, die ab dem 1.4.2024 ihren Nachwuchs bekommen, sinkt die Einkommensgrenze von 300.000 € auf 200.000 € (zu versteuerndes Einkommen/Jahr). Für Alleinerziehende sinkt sie auf 150.000 €. Ab 2025 soll die Grenze auf 175.000 € abgesenkt werden.  
Künstlersozial- 

abgabe 
Für 2024 wird es keine Änderung geben. Der Abgabensatz bleibt bei 5 %. 
Lohnsteuerbe- 

scheinigung 
Übermittlungsfrist für die Lohnsteuerbescheinigung 2024 nach amtlich vorgeschriebenem Muster: 29.2.2024.

Neu:

– Du darfst die eTIN nicht mehr verwenden. Stattdessen musst du die St-IdNr. als Ordnungsmerkmal angeben. 

– Das ausgezahlte Kindergeld darf nicht mehr bescheinigt werden (§ 72 EStG wurde aufgehoben). 
Mindestlohn, 

gesetzlicher 
Der Mindestlohn wurde zum 1.1.2024 auf 12,41 € angehoben. Ab 1.1.2025 steigt er weiter auf 12,82 €. 
Mindestvergütung für 

Auszubildende 
– Azubis im ersten Lehrjahr erhalten mindestens 649 €/Monat statt wie bisher 620 €. 

– Im 2. Lehrjahr steigt die Mindestvergütung um 18 % auf 766 €/ Monat. 

– Im 3. Lehrjahr erhöht sie sich um 35 % auf 876 € und 

– im 4. Lehrjahr um 40 % auf 909 €/Monat (§ 17 BBiG). 
Minijobs: höhere 

Geringfügigkeitsgrenze 
Der monatliche Höchstbetrag bei Minijobs ist auf 538 €/Monat gestiegen. Die Jahresgrenze liegt nun bei 6.456 € (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV). 

Diese Änderungen sind noch in der Pipeline

Das noch immer nicht verabschiedete Wachstumschancengesetz enthält einen Strauß weiterer Änderungen. Hier ein Überblick: 

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