Wann wirken sich Mitarbeitende nicht auf deine Selbstständigkeit aus?
Ein wesentliches Merkmal der freiberuflichen Tätigkeit ist, dass du den Beruf persönlich ausübst. Beschäftigst du als Freiberufler fachlich vorgebildete Mitarbeitende, kann das steuerlich zu einem Problem werden.
Die Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte ist dann unschädlich, wenn du deine Mitarbeitenden aufgrund eigener Fachkenntnisse leitest und weiterhin eigenverantwortlich tätig bist (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG).
Leitend und eigenverantwortlich
Bist du als Arzt selbstständig tätig, übst du deinen Beruf grundsätzlich auch dann leitend und eigenverantwortlich aus, wenn du ärztliche Leistungen von angestellten Ärzten erbringen lässt. Du musst aber durch regelmäßige und eingehende Kontrollen maßgeblich auf die Tätigkeit deiner angestellten Ärzte Einfluss nehmen. Die Leistungen müssen immer den „Stempel deiner Persönlichkeit“ tragen (BFH, Urt. v. 16.7.2014, Az. VIII R 41/12).