Die Teilnahmegebühr, T-Shirts und Verpflegung übernehmen wir als Arbeitgeber. Auch der Ehepartner eines Mitarbeiters läuft mit.
- Gilt hier der Freibetrag von 110 € pro Person inklusive Steuer?
- Müssen wir bei Überschreitung der Grenze den Mehrbetrag versteuern – und wenn ja, wie?
- Dürfen wir die Kosten auf alle Mitarbeiter verteilen, auch wenn einige nicht mitlaufen?
- Gibt es sonst noch etwas zu beachten?
Antwort: Ja, für den Firmenlauf gelten die Regelungen zur Betriebsveranstaltung nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG. Der Freibetrag von 110 € brutto (inklusive Umsatzsteuer) pro teilnehmendem Arbeitnehmer kann in Anspruch genommen werden, wenn:
- die Veranstaltung allen Mitarbeitern offensteht,
- die tatsächlich Teilnehmenden dokumentiert werden (z. B. mit Teilnehmerliste und Unterschrift),
- alle Zuwendungen (T-Shirt, Verpflegung, Startgebühr etc.) einzeln aufgelistet werden.