Leserfrage

Wie sind T-Shirts, Startgebühren und Verpflegung beim Firmenlauf steuerlich zu behandeln?

Frage: Wir möchten dieses Jahr mit dem gesamten Team an einem Firmenlauf teilnehmen.

Jörg Wilde

14.08.2025 · 1 Min Lesezeit

Die Teilnahmegebühr, T-Shirts und Verpflegung übernehmen wir als Arbeitgeber. Auch der Ehepartner eines Mitarbeiters läuft mit.

  • Gilt hier der Freibetrag von 110 € pro Person inklusive Steuer?
  • Müssen wir bei Überschreitung der Grenze den Mehrbetrag versteuern – und wenn ja, wie?
  • Dürfen wir die Kosten auf alle Mitarbeiter verteilen, auch wenn einige nicht mitlaufen?
  • Gibt es sonst noch etwas zu beachten?

Antwort: Ja, für den Firmenlauf gelten die Regelungen zur Betriebsveranstaltung nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG. Der Freibetrag von 110 € brutto (inklusive Umsatzsteuer) pro teilnehmendem Arbeitnehmer kann in Anspruch genommen werden, wenn: 

  • die Veranstaltung allen Mitarbeitern offensteht, 
  • die tatsächlich Teilnehmenden dokumentiert werden (z. B. mit Teilnehmerliste und Unterschrift), 
  • alle Zuwendungen (T-Shirt, Verpflegung, Startgebühr etc.) einzeln aufgelistet werden. 

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