Kryptowährung (Teil 2 von 4)

Dein Überblick über die wichtigsten einkommensteuerlichen Aspekte von Kryptowährungen

Teil 2 unserer Serie „Kryptowährungen“ gibt dir einen kompakten Überblick über die wichtigsten Aspekte im Zusammenhang mit deiner Einkommensteuer und der Annahme von Kryptowährungen als Zahlungsmittel – basierend auf der aktuellen Verwaltungsauffassung, insbesondere dem BMF-Schreiben vom 06.03.2025.

Jörg Wilde

16.09.2025 · 4 Min Lesezeit

Wie die einzelnen Kryptowerte bei deiner Einkommensteuer behandelt werden

Lies auch die anderen Teile unserer Serie:
Teil 1: Diese Basics solltest du bei Kryptowährungen kennen
Teil 3: So behandelst du deine Kryptowährungen effektiv in deinem Betriebsvermögen
Teil 4: Umsatzsteuer und Kryptowährung: Diese Facts sind wichtig für dich

Im Folgenden zeige ich dir, wie dein Finanzamt die unterschiedlichen Kryptowerte bei der Ermittlung deiner Einkommensteuer behandelt: 

Currency-/Payment-Token (z. B. Bitcoin, Ether) 

  • Behandlung als „andere Wirtschaftsgüter“ (§ 23 EStG) 
  • Deine privaten Veräußerungsgeschäfte sind steuerpflichtig, wenn innerhalb der Spekulationsfrist von 1 Jahr verkauft oder getauscht wird. Ausnahme: steuerfrei, wenn Haltefrist > 1 Jahr. 
  • Nutzung als Zahlungsmittel = steuerlich wie ein Verkauf. Der dabei erzielte Kurswert gilt als Veräußerungspreis. 
  • Gewinne/Verluste müssen nachhaltig dokumentiert werden (z. B. durch Wallet-Historie).

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