Wie die einzelnen Kryptowerte bei deiner Einkommensteuer behandelt werden
Lies auch die anderen Teile unserer Serie:
Teil 1: Diese Basics solltest du bei Kryptowährungen kennen
Teil 3: So behandelst du deine Kryptowährungen effektiv in deinem Betriebsvermögen
Teil 4: Umsatzsteuer und Kryptowährung: Diese Facts sind wichtig für dich
Im Folgenden zeige ich dir, wie dein Finanzamt die unterschiedlichen Kryptowerte bei der Ermittlung deiner Einkommensteuer behandelt:
Currency-/Payment-Token (z. B. Bitcoin, Ether)
- Behandlung als „andere Wirtschaftsgüter“ (§ 23 EStG)
- Deine privaten Veräußerungsgeschäfte sind steuerpflichtig, wenn innerhalb der Spekulationsfrist von 1 Jahr verkauft oder getauscht wird. Ausnahme: steuerfrei, wenn Haltefrist > 1 Jahr.
- Nutzung als Zahlungsmittel = steuerlich wie ein Verkauf. Der dabei erzielte Kurswert gilt als Veräußerungspreis.
- Gewinne/Verluste müssen nachhaltig dokumentiert werden (z. B. durch Wallet-Historie).

