Wechsel von der Bilanz zur EÜR (Teil 3 von 3)

Der letzte Schritt zur Änderung deiner Gewinnermittlung: So gelingt der Wechsel von Bilanz zur EÜR

Bei der Umstellung von Bilanz zur EÜR musst du, wie schon in den vorhergehenden 2 Teilen unserer 3-teiligen Serie „Wechsel der Gewinnermittlung“ beschrieben, aus der Schlussbilanz (Bilanz zum Stichtag des Wechsels) den Übergangsgewinn oder -verlust ermitteln. Jetzt fehlt nur noch die Überleitungsrechnung, die wir dir im letzten Teil erklären werden. Mit der Überleitungsrechnung korrigierst du die bisherigen bilanziellen Ansatz- und Bewertungsunterschiede, um im ersten EÜR-Jahr einen korrekten Gewinn nach dem Zufluss-/Abflussprinzip auszuweisen.

Jörg Wilde

29.07.2025 · 9 Min Lesezeit

Deine Checkliste für die Überleitung

Lies auch die anderen Teile unserer Serie:

Teil 1: Wie du finanzamtssicher von der Bilanz zur EÜR übergehst – diese Basics musst du kennen
Teil 2: Vorbereitung ist alles – die wichtigsten Schritte, um deine Gewinnermittlung zu wechseln

Anhand der folgenden Checkliste bereitest du deine Überleitung von der Bilanz zur EÜR systematisch vor und vermeidest typische Fehlerquellen. Achte dabei insbesondere auf die Behandlung offener Posten, Rückstellungen und Abschreibungen, da diese regelmäßig zu Abweichungen zwischen Bilanzierung und Einnahmen-Überschuss-Rechnung führen. Auch der Übergang von aktivierungspflichtigen Wirtschaftsgütern zu sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben erfordert besondere Aufmerksamkeit. Prüfe zudem, ob stille Reserven aufgedeckt oder steuerliche Rücklagen aufgelöst werden müssen. 

  1. Erstellen der Schlussbilanz:
  • Fertige für den Stichtag (Ende des letzten bilanziellen Wirtschaftsjahres) eine ordnungsgemäße Schlussbilanz an. Diese bildet die Grundlage aller Überleitungen.
  1. Erfassung aller aktiven Bilanzposten mit Brutto- und Nettowerten:
  • Notiere für jede Aktivposition den Buchwert in der Bilanz (netto und Umsatzsteueranteil, falls relevant) sowie ggf. Restnutzungsdauern bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern.
  1. Kategorisierung und Überleitungslogik:
  • Gliedere Aktiva in sinnvolle Gruppen (z. B. liquide Mittel, Forderungen, Vorräte, aktive Rechnungsabgrenzung, Anlagevermögen, Finanzanlagen).
  • Für jede Gruppe definierst du, wie sie in der EÜR fortgeführt wird oder über die Überleitungsrechnung zu korrigieren ist.
  1. Überleitungsbuchungen durchführen:
  • Trage die notwendigen Hinzurechnungen oder Abzüge vor, um vom bilanziellen Schlussbestand zum ersten EÜR-Gewinn zu gelangen.
  • Dokumentiere jeden Schritt transparent, damit Finanzamt oder Betriebsprüfer die Logik nachvollziehen können.
  1. Fortführung in der EÜR:
  • Lege für Anlagegüter die AfA-Listen so an, dass Restbuchwerte und Restnutzungsdauern übernommen werden.
  • Begleiche laufende Forderungen/Verbindlichkeiten nach dem Zufluss-/Abflussprinzip: In der EÜR wird nur der Zahlungsfluss erfasst.

Wie du typische Aktivposten behandelst 

Liquide Mittel (Kasse, Bankguthaben) 

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