Kryptowährung (Teil 1 von 4)

Diese Basics solltest du bei Kryptowährungen kennen

Immer mehr Unternehmen denken darüber nach, Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum als Zahlungsmittel zu akzeptieren. Doch neben den Chancen stellen sich für dich vor allem steuerliche Fragen: Wie sind Zahlungen in Kryptowährung umsatzsteuerlich zu behandeln? Welche ertragsteuerlichen Folgen ergeben sich? Und welche Aufzeichnungs- und Nachweispflichten sind zu beachten? Wir widmen uns in unserer 4-teiligen Serie „Kryptowährung“ genau diesen Fragen. Zuerst klären wir aber erst einmal die Basics.

Jörg Wilde

16.09.2025 · 6 Min Lesezeit

Was dein Finanzamt unter dem Begriff Kryptowährungen versteht

Lies auch die anderen Teile unserer Serie:
Teil 2: Dein Überblick über die wichtigsten einkommensteuerlichen Aspekte von Kryptowährungen
Teil 3: So behandelst du deine Kryptowährungen effektiv in deinem Betriebsvermögen
Teil 4: So behandelst du deine Kryptowährung in der Umsatzsteuer

Unter Kryptowährungen versteht man digitale Zahlungsmittel, die auf kryptografischen Verfahren und einer dezentralen Technologie – in der Regel der Blockchain – basieren. Im Gegensatz zu klassischen Währungen wie dem Euro oder dem US-Dollar werden Kryptowährungen nicht von einer zentralen Stelle wie einer Zentralbank ausgegeben oder kontrolliert. Stattdessen ermöglichen sie den direkten, fälschungssicheren Austausch von Werten zwischen Nutzern, ohne dass eine vermittelnde Instanz notwendig ist. Die bekannteste Kryptowährung ist der Bitcoin, daneben existieren viele weitere wie Ethereum, Litecoin oder Tether. 

Aus steuerlicher Sicht sind Kryptowährungen in Deutschland keine gesetzlichen Zahlungsmittel, sondern werden als andere Wirtschaftsgüter behandelt. Das hat wichtige Folgen für ihre steuerliche Einordnung, z. B. bei der Veräußerung, dem Tausch oder der Nutzung als Zahlungsmittel. 

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