Was dein Finanzamt unter dem Begriff Kryptowährungen versteht
Lies auch die anderen Teile unserer Serie:
Teil 2: Dein Überblick über die wichtigsten einkommensteuerlichen Aspekte von Kryptowährungen
Teil 3: So behandelst du deine Kryptowährungen effektiv in deinem Betriebsvermögen
Teil 4: So behandelst du deine Kryptowährung in der Umsatzsteuer
Unter Kryptowährungen versteht man digitale Zahlungsmittel, die auf kryptografischen Verfahren und einer dezentralen Technologie – in der Regel der Blockchain – basieren. Im Gegensatz zu klassischen Währungen wie dem Euro oder dem US-Dollar werden Kryptowährungen nicht von einer zentralen Stelle wie einer Zentralbank ausgegeben oder kontrolliert. Stattdessen ermöglichen sie den direkten, fälschungssicheren Austausch von Werten zwischen Nutzern, ohne dass eine vermittelnde Instanz notwendig ist. Die bekannteste Kryptowährung ist der Bitcoin, daneben existieren viele weitere wie Ethereum, Litecoin oder Tether.
Aus steuerlicher Sicht sind Kryptowährungen in Deutschland keine gesetzlichen Zahlungsmittel, sondern werden als andere Wirtschaftsgüter behandelt. Das hat wichtige Folgen für ihre steuerliche Einordnung, z. B. bei der Veräußerung, dem Tausch oder der Nutzung als Zahlungsmittel.