Zeilen 99 bis 105: Rücklagen und stille Reserven
Diese Zeilen brauchen du nur dann auszufüllen, wenn du noch eine alte Ansparabschreibung (§ 7g EStG a.F.) auflösen und wenn du bestimmte Arten von Rücklagen bilden willst, was aber in den meisten Fällen nicht möglich ist.
Zeilen 106 und 107: Entnahmen und Einlagen
Entnahmen und Einlagen, die nicht in Geld bestehen, sind grundsätzlich mit dem Teilwert, ggf. zuzüglich Umsatzsteuer, anzusetzen. Trage hier diese Werte ein.