Jahresabschluss Anlage EÜR (Teil 8 von 8)

Diese ergänzenden Angaben darfst du bei deiner Steuererklärung nicht vergessen

Im 8. und letzten Teil unserer großen Serie „Jahresabschluss Anlage EÜR“ tauchen wir gemeinsam ab in die steuerlichen Feinheiten. Entdecke, wie du durch kluges Management von Abschreibungen und Anlagevermögen finanzielle Spielräume optimal ausnutzt. Dieser Beitrag führt dich durch die Kniffe der Buchführung, zeigt dir, wie du den Buchwert deiner Wirtschaftsgüter zielsicher ermittelst, und gibt praktische Tipps für Kleinunternehmer. Vermeide steuerliche Stolperfallen bei Geldentnahmen und -einlagen und erfahre, wie du Betriebsimmobilien effektiv managst.

Jörg Wilde

12.10.2025 · 1 Min Lesezeit

Zeilen 99 bis 105: Rücklagen und stille Reserven

Diese Zeilen brauchen du nur dann auszufüllen, wenn du noch eine alte Ansparabschreibung (§ 7g EStG a.F.) auflösen und wenn du bestimmte Arten von Rücklagen bilden willst, was aber in den meisten Fällen nicht möglich ist. 

Zeilen 106 und 107: Entnahmen und Einlagen

Entnahmen und Einlagen, die nicht in Geld bestehen, sind grundsätzlich mit dem Teilwert, ggf. zuzüglich Umsatzsteuer, anzusetzen. Trage hier diese Werte ein. 

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