Firmenwagen und Fahrtenbuch (Teil 3 von 4)
Clevere Tipps zur Fahrtenbuchführung für bestimmte Berufsgruppen
In Teil 3 unserer Serie „Firmenwagen und Fahrtenbuch“ tauchen wir nun tiefer in die Welt der steuerlichen Überlegungen für bestimmte Berufsgruppen ein, denn auch hier gibt es einiges zu beachten. Wir beleuchten spezielle Berufsgruppen wie Monteure, Vertreter, Taxifahrer und Fahrlehrer, und zeigen dir, welche Erleichterungen für dich gelten. Zusätzlich erfährst du, wie du als Berufstätiger mit Verschwiegenheitspflichten deine Aufzeichnungen gestalten kannst.
Maik Czwalinna
22.11.2023
·
2 Min Lesezeit
Diese Erleichterungen gibt es für spezielle Berufsgruppen
Die Firmenwagenbesteuerung nach der Fahrtenbuchmethode ist an strenge Vorgaben geknüpft, wie du bereits in Teil 1 und Teil 2 lesen konntest. Du führst insbesondere bei Lohnsteuer-Außenprüfungen und Betriebsprüfungen regelmäßig zu Steuernachforderungen, weil das Finanzamt aufgrund von Fehlern im Fahrtenbuch dieses nicht anerkennt und dann stattdessen die oft teurere 1-%-Regelung der Besteuerung zugrunde legt.
Nun gelten aber für bestimmte Berufsgruppen auch bestimmte Pflichten, wenn es um den Firmenwagen und das Fahrtenbuch geht. So zum Beispiel:
Vertriebler
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