Steuerliche Zuordnung Leasing- und Mietobjekte

Leasing und Steuern: So ordnest du deine Leasinggegenstände richtig steuerlich zu

Du hast geleaste Fahrzeuge oder Maschinen in deinem Unternehmen? Dann solltest die richtige steuerliche Einordnung deiner leasingwirtschaftlichen Objekte nicht unterschätzen. Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen dem rechtlichen (tatsächlichen) Eigentümer und dem wirtschaftlichen Eigentümer. Dieser Beitrag erklärt dir, worauf es bei der steuerlichen Zuordnung deines Wirtschaftsguts ankommt.

Jörg Wilde

15.10.2025 · 3 Min Lesezeit

Wer ist Eigentümer?

Erwirbst du einen Gegenstand für dein Unternehmen, z. B. eine Maschine, weist du diese in deinem Anlagevermögen aus. Die Frage nach dem wirtschaftlichen Eigentum stellt sich in diesem Fall in der Regel gar nicht. 

Rechtlicher Eigentümer des Leasingguts ist stets der Leasinggeber. Er steht im Grundbuch oder in den Zulassungsunterlagen und trägt formell das Eigentumsrecht. Für dich bedeutet dies, dass du das Leasingobjekt nicht veräußern oder beleihen kannst, solange sich der Gegenstand im rechtlichen Besitz des Leasinggebers befindet. 

Wirtschaftlicher Eigentümer bist du als Leasingnehmer, sobald die wesentlichen Chancen und Risiken der Nutzung auf dich übergehen.

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