Wer ist Eigentümer?
Erwirbst du einen Gegenstand für dein Unternehmen, z. B. eine Maschine, weist du diese in deinem Anlagevermögen aus. Die Frage nach dem wirtschaftlichen Eigentum stellt sich in diesem Fall in der Regel gar nicht.
Rechtlicher Eigentümer des Leasingguts ist stets der Leasinggeber. Er steht im Grundbuch oder in den Zulassungsunterlagen und trägt formell das Eigentumsrecht. Für dich bedeutet dies, dass du das Leasingobjekt nicht veräußern oder beleihen kannst, solange sich der Gegenstand im rechtlichen Besitz des Leasinggebers befindet.
Wirtschaftlicher Eigentümer bist du als Leasingnehmer, sobald die wesentlichen Chancen und Risiken der Nutzung auf dich übergehen.