Fehler im Steuerbescheid (Teil 3 von 4)

Schritt für Schritt zur Fehlerberichtigung: Schreib- oder Rechenfehler

In diesem Artikel erfährst du, wie du bei fehlerhaften Steuerbescheiden vorgehen kannst. Im Fokus stehen hier Schreib- oder Rechenfehler, die Änderungsvorschrift § 164 AO sowie der Berichtigungsantrag nach § 172 AO. Erfahre, wie du von den rechtlichen Rahmenbedingungen profitierst und welche Schritte notwendig sind, um unkompliziert Berichtigungen durchzuführen. Um dir das Schreiben zu vereinfachen, habe ich für dich finanzamtssichere Musterbriefe entworfen, die du in der Praxis übernehmen kannst.
S105 001_Fehler im Steuerbescheid Teil 3_Schritt für Schritt zur Fehlerberichtigung Schreib- oder Rechenfehler, § 164 AO & § 172 AO_OLP

Jörg Wilde

16.02.2024 · 11 Min Lesezeit

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Teil 1: Die 7 wichtigsten Berichtigungsvorschriften im Überblick

Teil 2: Wann der Einspruch deine beste Option ist

Teil 4: Letzte Rettungsmöglichkeit, wenn keine Berichtigungsvorschriften greift

Schreib- oder Rechenfehler: Es kommt darauf an, wer den Fehler gemacht hat 

Dabei gibt es zwei Fälle zu unterscheiden: §173 a AO und §129 AO:

§173 a AO §129 AO
Dieser ist nur anwendbar, wenn dem Steuerpflichtigen bei der Erstellung der Steuererklärung ein Schreib- oder Rechenfehler unterlaufen ist und dieser dem Finanzamt aus den Unterlagen nicht ersichtlich ist.Dieser setzt voraus, dass der Fehler dem Finanzamt selbst unterlaufen ist („beim Erlass des Verwaltungsaktes“), weil es sich z.B. Fehler des Steuerpflichtigen zu eigen macht. Zudem umfasst §129 AO nicht nur Schreib- und Rechenfehler, sondern allgemein „offenbare Unrichtigkeiten“.

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