Deine Chance: § 173 AO als letzte Berichtigungsvorschrift
Weißt du noch gar nicht, ob Berichtigungsvorschriften bei dir greifen? Dann klicke dich zuerst durch diese Artikel:
Teil 1: Die 7 wichtigsten Berichtigungsvorschriften im Überblick
Teil 2: Wann der Einspruch deine beste Option ist
Teil 3: Schritt für Schritt zur Fehlerberichtigung: Schreib- oder Rechenfehler, § 164 AO & § 172 AO
Sind alle Möglichkeiten der zuvor genannten Berichtigungsvorschriften nicht möglich, kann der § 173 AO noch für dich als letzte Berichtigungsvorschrift in Betracht kommen.
Voraussetzungen für die Anwendung des § 173 AO
1) Eine neue Tatsache oder ein neues Beweismittel liegt vor

