GoBD verständlich (Teil 1 von 3)

GoBD verständlich gemacht: Deine Schritte zur rechtskonformen Buchführung

Stell dir vor, der Betriebsprüfer sitzt bei dir am Tisch und verwirft deine gesamte Buchführung, obwohl du jedes Steuergesetz penibel befolgt hast. Möglich macht das ein Papier, das im Bundesgesetzblatt nie auftaucht: die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“, kurz GoBD. Kein Gesetz, nur ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen und trotzdem die Messlatte für jede Betriebsprüfung. Unsere 3-teilige Serie „GoBd verständlich“ zeigt dir, worauf es bei der GoBD wirklich ankommt, damit deine Buchführung im Ernstfall hält. Starten wir mit den Basics!

Jörg Wilde

24.08.2026 · 4 Min Lesezeit

GoBD gelten für jedes Unternehmen in Deutschland

Sieh dir auch die anderen Teile unserer Serie an:



Teil 2: Das sind die aktuellen Modernisierungen der GoBD, die du kennen solltest

Teil 3: Kontrolle ist gut: Mit IKS und einer Verfahrensdokumentation die GoBD einhalten

Die GoBD gelten nicht nur für bilanzierende Unternehmen, sondern auch für dich als Einnahme-Überschuss-Rechner. Festgelegt sind hier insbesondere die Regeln für deine elektronische Buchführung. Dies betrifft zum einen deine Hardware, zum anderen deine Software. Setzt du in deinem Unternehmen elektronische Buchführung, Kassensystem, Warenwirtschaft, Lohnbuchhaltung oder eine Waage ein, musst du die GoBD beachten. Nutzt du also in deinem Unternehmen irgendein elektronisches Aufzeichnungssystem, sind die GoBD für dich relevant.

Die GoBD wurden ursprünglich mit BMF-Schreiben vom 14.11.2014 eingeführt und seither zweimal überarbeitet: mit Wirkung zum 01.01.2020 (BMF-Schreiben vom 28.11.2019) und zuletzt mit Wirkung zum 01.04.2024 (BMF-Schreiben vom 11.03.2024). Maßgeblich ist heute die Fassung vom 11.03.2024, nicht mehr die Fassung von 2020. Die wichtigsten Änderungen aus 2024 betrafen den Datenzugriff der Finanzverwaltung.

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