Waren- und Materialeinkauf planen und buchen

Wie du Waren- und Materialeinkäufe gewinnbringend gestaltest

Waren- und Materialeinkäufe gehören bei vielen Unternehmen zu den wichtigsten gewinnmindernden Aufwendungen. Damit sich der Aufwand steuerlich richtig auswirkt, kommt es nicht nur auf den Einkauf selbst, sondern auch auf die richtige Buchung und Dokumentation an. In diesem Beitrag erfährst du, welche Konten du für Waren- und Materialeinkäufe nutzt, wie du den Wareneinsatz ermittelst und wie du mit gestohlenen, verdorbenen oder durch Warenschwund verlorenen Waren umgehst. Eine ordnungsgemäße Dokumentation ist besonders wichtig, damit das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung keine höheren Einnahmen vermutet, als du tatsächlich erzielt hast.

Maik Czwalinna

25.09.2026 · 11 Min Lesezeit

Diese Buchführungskonten helfen dir beim Steuern sparen

Wenn du Waren und Material für dein Unternehmen einkaufst, führt das zu Betriebsausgaben. Diese mindern deinen Gewinn und damit im Ergebnis deine Einkommensteuer. Entsprechend dem Abflussprinzip gehören Aufwendungen regelmäßig in das Jahr, in dem du die entsprechende Rechnung begleichst. Entscheidend ist also der Zeitpunkt der Zahlung.

Zusätzlich verpflichtet dich der Gesetzgeber, deine Umsätze getrennt nach den jeweiligen Umsatzsteuersätzen aufzuzeichnen (§ 22 UStG). Auch deine Wareneinkäufe buchst du getrennt nach den jeweiligen Steuersätzen. Die Standardkontenrahmen (SKR) 03 und 04 stellen dir eine Reihe verschiedener Konten dafür zur Verfügung. Sie unterscheiden sich im Wesentlichen dadurch, dass sie nach Steuersätzen bei der Vorsteuer differenzieren. Wenn du diese Konten verwendest, hast du schon einen großen Teil deiner Aufzeichnungspflichten ganz einfach erfüllt.

Diese Umsatzsteuersätze musst du anwenden

Die gängigsten Umsatzsteuersätze, für die dir spezielle Konten zur Verfügung stehen, betragen 7 % und 19 %. Daneben gibt es auch die Durchschnittssätze von 5,5 % und 7,8 % nach § 24 UStG. Diesen Satz überprüft der Gesetzgeber jährlich und passt ihn an. Seit 01.01.2025 gilt er in dieser Höhe, davor lag er 2024 bei 8,4 % und 2023 bei 9 %. Er gilt aber ausschließlich für die Land- und Forstwirtschaft. Prüfe also vor jeder Buchung, welcher Satz für das aktuelle Jahr maßgeblich ist.

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