Kryptowährung (Teil 4 von 4)

Umsatzsteuer und Kryptowährung: Diese Facts sind wichtig für dich

Lies im 4. und letzten Teil unserer Serie „Kryptowährungen“ alles über die umsatzsteuerliche Behandlung von Kryptowährungen. Wir erklären dir, wie der Tausch von Bitcoin und anderen digitalen Währungen steuerlich behandelt wird und welche Aufzeichnungs- und Mitwirkungspflichten du als Unternehmer beachten musst, denn mit der zunehmenden Akzeptanz von Ethereum und Co. als Zahlungsmittel und Anlageform gewinnt auch ihre umsatzsteuerliche Behandlung für dich an Bedeutung.

Jörg Wilde

16.09.2025 · 5 Min Lesezeit

Wenn du Kryptowährung gegen gesetzliche Zahlungsmittel tauschst

Lies auch die anderen Teile unserer Serie:
Teil 1: Diese Basics solltest du bei Kryptowährungen kennen
Teil 2: Dein Überblick über die wichtigsten einkommensteuerlichen Aspekte von Kryptowährungen
Teil 3: So behandelst du deine Kryptowährungen effektiv in deinem Betriebsvermögen

Wenn du Bitcoin gegen Euro tauschst, ist der Vorgang umsatzsteuerfrei, da Kryptowährungen als Zahlungsmittel ähnlich behandelt werden (vergleichbar mit Devisen). Grundlage für die Steuerbefreiung ist der § 4 Nr. 8b UStG, in Verbindung mit dem EuGH-Urteil „Hedqvist“. 

Das gilt aber nur für dich, wenn du die Kryptowährungen ausschließlich als Zahlungsmittel verwendest und kein anderer Zweck (z. B. als Anteil an einem Projekt) im Vordergrund steht. 

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