Wenn du Kryptowährung gegen gesetzliche Zahlungsmittel tauschst
Lies auch die anderen Teile unserer Serie:
Teil 1: Diese Basics solltest du bei Kryptowährungen kennen
Teil 2: Dein Überblick über die wichtigsten einkommensteuerlichen Aspekte von Kryptowährungen
Teil 3: So behandelst du deine Kryptowährungen effektiv in deinem Betriebsvermögen
Wenn du Bitcoin gegen Euro tauschst, ist der Vorgang umsatzsteuerfrei, da Kryptowährungen als Zahlungsmittel ähnlich behandelt werden (vergleichbar mit Devisen). Grundlage für die Steuerbefreiung ist der § 4 Nr. 8b UStG, in Verbindung mit dem EuGH-Urteil „Hedqvist“.
Das gilt aber nur für dich, wenn du die Kryptowährungen ausschließlich als Zahlungsmittel verwendest und kein anderer Zweck (z. B. als Anteil an einem Projekt) im Vordergrund steht.

