Warum dieses Thema gerade jetzt so wichtig ist
Wenn du als Unternehmer Unterricht erteilst, sei es als Privatlehrer, Sprachschule, Fahrschule, Musikschule oder Fortbildungsanbieter, stellt sich für dich eine entscheidende Frage: Musst du auf deine Honorare und Kursgebühren Umsatzsteuer aufschlagen und ans Finanzamt abführen? Der aktuelle Steuersatz betrüge 19 %, ein Betrag, der deine Angebote für Kunden spürbar verteuern oder deine Marge erheblich schmälern würde.

Die schlechte Nachricht: Die Regelungen wurden zum 01.01.2025 durch das Jahressteuergesetz 2024 grundlegend reformiert, und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat erst am 24.10.2025 ein umfassendes Anwendungsschreiben veröffentlicht, das den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) neu fasst. Die Rechtslage ist also frisch, und für viele Bildungsanbieter mit Unsicherheiten verbunden.

