Der BFH hat entschieden: Nutzt ein Arbeitnehmer für eine berufliche Fahrt den Privatwagen, obwohl ein Firmenwagen zur Verfügung steht und bei dessen Nutzung dem Arbeitnehmer keine Kosten entstanden wären, kann der Abzug der Kosten scheitern, wenn für die Wahl des Privatwagens private Gründe ausschlaggebend waren (BFH, Urt. v. 21.01.2026, Az.: VI R 30/24).
Für dich als Unternehmer gilt im Grundsatz dasselbe: Bei dir geht es zwar nicht um Werbungskosten, sondern um Betriebsausgaben, aber auch dabei ist entscheidend, ob die Aufwendungen betrieblich veranlasst und angemessen sind. Werden private Motive zu stark sichtbar, wird es kritisch.
Genau das ist in kleinen Betrieben schnell passiert. Der Betriebswagen bleibt zu Hause, damit er privat verfügbar ist. Oder du nimmst aus Bequemlichkeit lieber den Privatwagen. Vielleicht soll das Geschäftsfahrzeug geschont werden.
Solche Gründe sind nachvollziehbar, steuerlich aber gefährlich. Denn dann stellt sich schnell die Frage, ob die Entscheidung für den Privatwagen wirklich betrieblich veranlasst war. Und genau an diesem Punkt droht der Abzug der Fahrtkosten zu kippen.

