Wechsel von der Bilanz zur EÜR (Teil 1 von 3)

Wie du finanzamtssicher von der Bilanz zur EÜR übergehst – diese Basics musst du kennen

Im unternehmerischen Alltag stellt die Wahl der Gewinnermittlungsart oft eine unterschätzte, jedoch weitreichende Entscheidung dar. Insbesondere der Wechsel von einer bilanziellen Gewinnermittlung hin zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) kann einerseits administrative Entlastung bedeuten, andererseits aber auch steuerliche und finanzielle Auswirkungen mit sich bringen. In unserer 3-teiligen Serie „Wechsel der Gewinnermittlung“ klären wir als Erstes welche Voraussetzungen du frühzeitig klären solltest und mit welchen Folgen du rechnen solltest.

Jörg Wilde

29.07.2025 · 7 Min Lesezeit

Warum der Wechsel aktuell relevant ist

Lies auch die anderen Teile unserer Serie:

Teil 2: Vorbereitung ist alles – die wichtigsten Schritte, um deine Gewinnermittlung zu wechseln
Teil 3: Der letzte Schritt zur Änderung deiner Gewinnermittlung: So gelingt der Wechsel von Bilanz zur EÜR

Wenn du ein kleines oder mittleres Unternehmen betreibst, bewegst du dich nahe an den Umsatz- und Gewinngrenzen, die über die Pflicht zur Bilanzierung entscheiden. Sinkt der Umsatz oder Gewinn unter die gesetzlich festgelegten Schwellen, bietet die EÜR attraktive Vereinfachungen. Diese Gründe können dann für einen Wechsel von der Bilanz zur EÜR sprechen: 

  • Weniger Aufwand bei Buchführung und Abschlüssen, 
  • keine Pflicht für Bilanzposten wie Rückstellungen oder aufwendige Inventuren. 

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