Diese Angaben sind wichtig
Lies auch die anderen Teile unserer Serie „Zusammenfassende Meldung“:
Teil 2: Die Meldepflicht ist von deinen Umsätzen abhängig
Teil 3: So beseitigst du Fehler in deiner ZM
Wenn du am innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr teilnimmst, musst du diese Umsätze in einer Zusammenfassenden Meldung (ZM) angeben. Diese ZM ist aber nicht nur einfach eine statistische Erfassung deiner Umsätze mit Unternehmern anderer Mitgliedstaaten, sondern auch eine Voraussetzung für deine Umsatzsteuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen nach § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG.
Machst du hier einen Fehler bei der Meldung, kann dir dein Finanzamt die Umsatzsteuerbefreiung versagen, bis du die ZM berichtigt hast. Das ist für dich mit viel Ärger und Arbeit verbunden. Gut zu wissen ist: Die Steuerbefreiung wird nur für Lieferungen, aber nicht für sonstige Leistungen, die du in einem anderen Mitgliedsstaat erbringst, versagt.

