Achte bei regelmäßigen Zahlungen um den Jahreswechsel herum auf die 10-Tage-Regel
Für die jährliche Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist es normalerweise unerheblich, wann genau dir im Laufe eines Jahres Einnahmen zugeflossen und wann dir Betriebsausgaben entstanden sind. Rund um den Jahreswechsel kann das aber durchaus relevant sein. Bei Geldbewegungen um den 31.12. herum, schaut das Finanzamt besonders genau hin.
Denn eine wichtige Ausnahme vom Zu- und Abflussprinzip bildet die 10-Tage-Regel (§ 11 Abs. 1 Satz 2 EStG). Diese Regel besagt, dass bestimmte Zahlungen, die innerhalb von 10 Tagen vor oder nach dem Jahreswechsel erfolgen, steuerlich nicht im Jahr der Zahlung berücksichtigt werden, sondern in dem Jahr, zu dem sie wirtschaftlich gehören.
Du möchtest noch einmal ganz genau wissen, was es mit der richtigen Steuerplanung auf sich hat? Dann schau schnell im 1. Teil unserer Serie vorbei.

