Arbeitszimmerkosten

Darum solltest du dein Arbeitszimmerkosten sofort gesondert notieren

Nutzt du als Freiberufler oder Selbstständiger ein häusliches Arbeitszimmer? Dann sammle Belege nicht nur in einem Ordner. Das kann zu wenig sein.

Maik Czwalinna

07.07.2026 · 1 Min Lesezeit

Der BFH hat entschieden: Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer müssen einzeln, getrennt und zeitnah aufgezeichnet werden. Sonst dürfen sie steuerlich nicht berücksichtigt werden – selbst dann nicht, wenn das Arbeitszimmer dem Grunde nach anerkannt wäre (BFH, Urt. v. 24.03.2026, Az.: VIII R 6/24).

Was genau verlangt der BFH?

Die Pflicht ergibt sich aus § 4 Abs. 7 EStG. Sie betrifft unter anderem Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer im Sinne von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG.

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