Bei diesem Umsatzgeschäft kommt es zu einem Dreiecksgeschäft

Ein Dreiecksgeschäft ist im Grunde eine besondere Vereinfachungsregelung innerhalb eines umsatzsteuerlichen Reihengeschäfts, weil du dich ggf. nicht in dem anderen EU-Mitgliedstaat registrieren lassen musst. Im Unterschied zu einem „normalen“ internationalen Reihengeschäft reicht es allerdings nicht aus, dass Unternehmer aus verschiedenen Staaten beteiligt sind. Sämtliche Beteiligten müssen Unternehmer sein und ihren Sitz ausschließlich in Mitgliedstaaten der EU haben. Unternehmen aus Drittstaaten können daher an einem Dreiecksgeschäft nicht beteiligt sein.
Nur 3 Unternehmer dürfen an einem Dreiecksgeschäft beteiligt sein
An einem Dreiecksgeschäft dürfen – anders als bei einem gewöhnlichen Reihengeschäft – ausschließlich 3 Unternehmer beteiligt sein. Sobald eine weitere Partei in die Lieferkette eingebunden wird, liegen die Voraussetzungen für ein Dreiecksgeschäft nicht mehr vor. Wichtig ist außerdem, dass auch der letzte Abnehmer Unternehmer sein muss.

