So ermittelst du den Berichtigungszeitraum für deine Vorsteuer
Bei Grundstücken (einschließlich ihrer wesentlichen Bestandteile wie z. B. Gebäude) sowie bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden berichtigen du die Vorsteuer innerhalb von 10 Jahren. Bei allen anderen Wirtschaftsgütern hast du nur 5 Jahre Zeit für die mögliche Berichtigung (§ 15a Abs. 1 UStG).
Mein Praxis-Tipp für dich:
Hat ein Wirtschaftsgut eine Verwendungsdauer in deinem Unternehmen, die kürzer ist als der Berichtigungszeitraum von 5 bzw. 10 Jahren, gilt diese kürzere Verwendungsdauer als Berichtigungszeitraum. Dabei kannst du regelmäßig von der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, die nach einkommensteuerrechtlichen Grundsätzen für das Wirtschaftsgut gilt, ausgehen. In der Regel orientierst du dich an den amtlichen AfA-Tabellen.
Wenn die Verwendungsdauer länger ist als der typisierte Berichtigungszeitraum, spielt das für dich keine Rolle. Es gilt dann nicht die tatsächliche Nutzungsdauer, sondern der Zeitraum von 5 bzw. 10 Jahren hat Vorrang.

