Vorsteuerberichtigung (Teil 2 von 2)

Berichtigungszeitraum: So berechnest du die richtige Frist für deine Vorsteuer

Wenn du als Unternehmer Investitionen tätigst oder deine Geschäftsstrategie änderst, kann das Auswirkungen auf deine Vorsteuer haben. Ebenso ist der Berichtigungszeitraum für deine Vorsteuer entscheidend dafür, wann und wie du Nutzungsänderungen deiner Wirtschaftsgüter steuerlich geltend machen kannst. Im 2. Teil unserer Serie „Vorsteuerberichtigung“ erfährst du, wie du den Berichtigungszeitraum für deine Vorsteuer korrekt ermittelst, um keine unnötigen Steuernachzahlungen zu leisten oder dir zu viel gezahlte Steuern zurückzuholen.

Maik Czwalinna

25.02.2026 · 13 Min Lesezeit

So ermittelst du den Berichtigungszeitraum für deine Vorsteuer

Bei Grundstücken (einschließlich ihrer wesentlichen Bestandteile wie z. B. Gebäude) sowie bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden berichtigen du die Vorsteuer innerhalb von 10 Jahren. Bei allen anderen Wirtschaftsgütern hast du nur 5 Jahre Zeit für die mögliche Berichtigung (§ 15a Abs. 1 UStG). 

Wenn die Verwendungsdauer länger ist als der typisierte Berichtigungszeitraum, spielt das für dich keine Rolle. Es gilt dann nicht die tatsächliche Nutzungsdauer, sondern der Zeitraum von 5 bzw. 10 Jahren hat Vorrang. 

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