Fort- und Ausbildungskosten (Teil 1 von 2)

Berufliche Weiterbildung: So vermeidest du Fehler beim Absetzen deiner Kosten

Berufliche Bildung kostet Geld. Wie gut, wenn man den Staat an den Kosten dafür beteiligen kann. Geht das? Ja! Kosten, die dir für deine Fortbildung in einem ausgeübten Beruf entstehen, kannst du als Betriebsausgaben oder Werbungskosten von der Steuer absetzen. Unsere 2-teilige Serie „Fort- und Ausbildungskosten“ erklärt dir alles, was du dazu wissen musst. Starten wir mit den Basics und der Unterscheidung zwischen beruflicher Erstausbildung und beruflicher Fortbildung.

Maik Czwalinna

07.07.2026 · 7 Min Lesezeit

Warum du berufsbezogene Bildungsmaßnahmen unterscheiden solltest

Kosten für berufliche Bildung können deine Steuer senken. Entscheidend ist, ob du eine erste Berufsausbildung machst oder ob du dich nach einer abgeschlossenen Ausbildung oder einem Erststudium fortbildest. Davon hängt ab, ob du die Kosten nur begrenzt oder vollständig abziehen kannst. Die folgende Übersicht macht deutlich, warum du zwischen Aus- und Fortbildung differenzieren musst:

Werdet ihr als Ehepartner oder Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zusammen zur Einkommensteuer veranlagt, kann jeder von euch den Höchstbetrag für die Kosten der beruflichen Erstausbildung in Anspruch nehmen. Leider ist es nicht möglich, einen nicht ausgeschöpften Höchstbetrag auf den anderen Partner zu übertragen.

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