So prüfst du die Rechnung deines Steuerberaters
Wenn du die Rechnung deines Steuerberaters erhältst, solltest du nicht nur auf den Endbetrag schauen. Prüfe zuerst, ob du erkennen kannst, für welche Leistung der Steuerberater abrechnet. Eine Rechnung nach der StBVV muss in Textform erstellt sein. Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht erforderlich. Außerdem müssen die berechneten Gebühren, die angewandten Vorschriften, bei Wertgebühren der Gegenstandswert sowie Auslagen und Vorschüsse erkennbar sein.
Für dich ist vor allem wichtig: Die Rechnung muss nachvollziehbar sein. Du musst also erkennen können, ob der Steuerberater beispielsweise deine Buchführung, deine Einnahmen-Überschuss-Rechnung, deine Umsatzsteuererklärung oder deine Einkommensteuererklärung abgerechnet hat. Bei Wertgebühren sollte der Gegenstandswert genannt sein. Nur dann kannst du prüfen, ob der richtige Gebührenrahmen angewendet wurde.
Achte außerdem darauf, ob Tätigkeiten doppelt berechnet wurden. Erstellt dein Steuerberater beispielsweise deine laufende Buchführung, ist die Umsatzsteuer-Voranmeldung in bestimmten Buchführungsvarianten bereits mit abgegolten. Dann darf sie nicht zusätzlich als eigene Leistung auftauchen.

