Fort- und Ausbildungskosten (Teil 2 von 2)

Das große Fort- und Ausbildungskosten-ABC

Gerade Selbstständige und Freiberufler müssen sich regelmäßig weiterbilden, um am Markt zu bleiben, neue Leistungen anzubieten oder höhere Honorare zu erzielen. Entscheidend ist, dass du den beruflichen Nutzen nachvollziehbar belegst. Dann stehen deine Chancen gut, dass das Finanzamt die Kosten anerkennt. Der 2 Teil unserer Serie „Fort- und Ausbildungskosten“ zeigt typische Aus- und Weiterbildungsfälle aus der Praxis. Viele Entscheidungen stammen aus Arbeitnehmerfällen. Trotzdem können sie auch für Selbstständige hilfreich sein, wenn dein eigener Fall vergleichbar ist. Entscheidend bleibt immer, ob ein konkreter beruflicher oder betrieblicher Zusammenhang besteht.

Maik Czwalinna

07.07.2026 · 12 Min Lesezeit

Praxisfälle von A bis Z

Allgemeinbildung

Kosten für die allgemeine Schulausbildung gehören grundsätzlich zur privaten Lebensführung. Du kannst diese Kosten daher nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehen, auch wenn die Kenntnisse für deinen Beruf nützlich sind.

Anders kann es bei Kursen sein, die über reine Allgemeinbildung hinausgehen und einen konkreten beruflichen Bezug haben. Das gilt zum Beispiel für beruflich notwendige Sprachkurse. Mehr dazu liest du beim Stichwort „Fremdsprachenkurs“.

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