Gilt für bestimmte Umzugskosten
Für bestimmte Umzugskosten, wie beispielsweise die Kosten für den Abbau von Elektrogeräten, sowie für umzugsbedingte Unterrichtskosten deiner Kinder gewährt dir die Finanzverwaltung Pauschalen, deren Höhe sich am Bundesumzugskostengesetz (BUKG) orientieren (BMF, Schr. v. 28.12.2023, Az. IV C 5 – S 2353/20/10004 :003).
Die Höhe der Pauschalen richtet sich nach dem Tag des Einladens deines Umzugsguts. Der Höchstbetrag für die Kosten des durch den Umzug bedingten zusätzlichen Unterrichts für ein Kind beträgt:
- seit 01.04.2022: 1.181 €
- seit 01.03.2024: 1.286 €

