Kryptowährung

Kryptowerte in der Steuererklärung: Was du als Freiberufler oder Kleinunternehmer wissen solltest

Kryptowährungen sind längst kein Randphänomen mehr. Immer mehr Selbstständige und Unternehmer nutzen sie als Zahlungsmittel, investieren in digitale Vermögenswerte oder betreiben Mining und Staking. Doch wie behandelt das Finanzamt diese Einkünfte? Das BMF hat mit einem ausführlichen Schreiben vom 06.03.2025 (Gz.: IV C 1 – S 2256/00042/064/043) die steuerliche Einordnung präzisiert. In diesem Beitrag erkläre ich die wesentlichen Punkte verständlich und praxisnah.

Maik Czwalinna

16.09.2025 · 3 Min Lesezeit

Welche Arten von Kryptowerten gibt es?

Das BMF unterscheidet drei Hauptkategorien:

Currency-Token wie Bitcoin und Ether dienen als Tauschmittel. Du kannst sie zu Spekulationszwecken halten. Steuerlich betrachtet sind sie keine offizielle Währung, sondern Wirtschaftsgüter.

Utility-Token vermitteln dir als Inhaber ein Nutzungsrecht, etwa den Zugang zu einer Plattform oder das Recht, eine bestimmte Dienstleistung in Anspruch zu nehmen.

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