Antwort:
Nach der alten Regelung hattest du recht: Bei der linearen Abschreibung machte der Kaufzeitpunkt im Jahr einen Unterschied. Hattest du im Januar gekauft, konntest du im ersten Jahr den vollen Jahresbetrag abschreiben. Bei einem Kauf im Dezember gab es nur den zeitanteiligen Betrag für einen Monat.
Mit dem Investitionssofortprogramm gilt für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge, die zwischen dem 01.07.2025 und 31.12.2027 angeschafft werden, eine neue arithmetisch-degressive Abschreibung. Im Jahr der Anschaffung kannst du 75 % der Anschaffungskosten sofort absetzen – unabhängig davon, ob du im Januar oder im Dezember kaufst.
Beispiel:
Kaufst du den Transporter im Oktober 2025 für 80.000 €, setzt du noch in deiner Steuererklärung 2025 insgesamt 60.000 € ab. Nach der alten linearen Regel hättest du im ersten Jahr nur den zeitanteiligen Jahresbetrag geltend machen können, bei einer Nutzungsdauer von 6 Jahren also rund 13.333 € (und bei Kauf im Oktober nur für 3 Monate: ca. 3.333 €).
Der große Vorteil der neuen Regelung: Du kannst auch bei einem Kauf am Jahresende fast den gesamten Steuerabzug sofort nutzen. Damit hast du mehr Liquidität im Betrieb – und das schon wenige Monate nach der Anschaffung.

