Leserfrage

Privatnutzung von E-Fahrzeugen: Was gilt wann?

Frage: Ich blicke bei der privaten Nutzung von Elektro- und Hybridfahrzeugen steuerlich nicht mehr durch. Erst hieß es 1 %, dann 0,5 %, dann 0,25 % – und ständig ändern sich die Beträge, ab wann welche Regel gilt. Können Sie mir bitte einmal übersichtlich erklären: Was gilt denn nun wann?

Maik Czwalinna

14.09.2025 · 1 Min Lesezeit

Antwort: 

Diese Unsicherheit kennen viele, denn die Regeln haben sich seit 2019 mehrfach geändert – zuletzt mit dem steuerlichen Investitionssofortprogramm, das am 11.07.2025 den Bundesrat passiert hat. 

Der Grundsatz ist schnell beschrieben: Wird ein betrieblich genutztes Fahrzeug (über 50 % betrieblich) auch privat genutzt und kein Fahrtenbuch geführt, wird der private Anteil pauschal berechnet. Für „normale“ Fahrzeuge sind es 1 % des inländischen Bruttolistenpreises pro Monat. Bei Elektro- und bestimmten Hybridfahrzeugen gibt es günstigere Ansätze. 

Für extern aufladbare Hybridfahrzeuge gilt die 0,5%-Regelung, wenn bestimmte CO₂-Grenzen oder elektrische Reichweiten erfüllt werden. 

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