Reverse-Charge-Verfahren (Teil 3 von 3)
Reverse-Charge-System: Diese 3 Fehler sollten dir nicht unterlaufen
In Teil 1 hast du erfahren, welche 5 goldenen Regeln du einhalten musst, um das Reverse-Charge-System nutzen zu können. Im 2. Teil haben wir beleuchtet, für welche Lieferungen und Leistungen das Verfahren wirklich gilt. Teil 3 verrät dir jetzt kurz und knackig, auf welche Fehler du achten solltest, damit sie dir nicht unterlaufen. Denn wendest du oder dein Leistungserbringer das Reverse-Charge-Verfahren falsch an, hat dies unterschiedliche Folgen, die wir uns im Folgenden näher anschauen.
Jörg Wilde
24.08.2026
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2 Min Lesezeit
Diese Fehler solltest du unbedingt vermeiden
Lies auch die anderen Teile unserer Serie:
Teil 1: 5 goldene Regeln, um deine Umsatzsteuer richtig abzurechnen
Teil 2: Für diese Lieferungen und Leistungen ist das Reverse-Charge-System anzuwenden
Bei Betriebsprüfungen gehören Fehler beim Reverse-Charge-Verfahren zu den häufigsten Beanstandungen. Besonders teuer wird es, wenn Umsatzsteuer ausgewiesen oder nicht ausgewiesen wird, obwohl das Gesetz etwas anderes verlangt.
Das Reverse-Charge-Verfahren setzt in den meisten Fällen voraus, dass dein Kunde Unternehmer ist.
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