Reverse-Charge-Verfahren (Teil 3 von 3)

Reverse-Charge-System: Diese 3 Fehler sollten dir nicht unterlaufen

In Teil 1 hast du erfahren, welche 5 goldenen Regeln du einhalten musst, um das Reverse-Charge-System nutzen zu können. Im 2. Teil haben wir beleuchtet, für welche Lieferungen und Leistungen das Verfahren wirklich gilt. Teil 3 verrät dir jetzt kurz und knackig, auf welche Fehler du achten solltest, damit sie dir nicht unterlaufen. Denn wendest du oder dein Leistungserbringer das Reverse-Charge-Verfahren falsch an, hat dies unterschiedliche Folgen, die wir uns im Folgenden näher anschauen.

Jörg Wilde

24.08.2026 · 2 Min Lesezeit

Diese Fehler solltest du unbedingt vermeiden

Lies auch die anderen Teile unserer Serie:



Teil 1: 5 goldene Regeln, um deine Umsatzsteuer richtig abzurechnen

Teil 2: Für diese Lieferungen und Leistungen ist das Reverse-Charge-System anzuwenden

Bei Betriebsprüfungen gehören Fehler beim Reverse-Charge-Verfahren zu den häufigsten Beanstandungen. Besonders teuer wird es, wenn Umsatzsteuer ausgewiesen oder nicht ausgewiesen wird, obwohl das Gesetz etwas anderes verlangt.

Das Reverse-Charge-Verfahren setzt in den meisten Fällen voraus, dass dein Kunde Unternehmer ist.

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