Hier gilt das Reverse Charge für dich
Lies auch die anderen Teile unserer Serie:
Teil 1: 5 goldene Regeln, um deine Umsatzsteuer richtig abzurechnen
Teil 3: Reverse-Charge-System: Diese 3 Fehler sollten dir nicht unterlaufen
Du kannst das Reverse-Charge-Verfahren nicht freiwillig anwenden. Es gilt ausschließlich für die im Gesetz ausdrücklich genannten Lieferungen und Leistungen. Deshalb solltest du wissen, bei welchen Umsätzen § 13b UStG anzuwenden ist.
Gerade bei Rechnungen aus dem Ausland fehlt häufig der Hinweis auf das Reverse-Charge-Verfahren. Trotzdem musst du die Umsatzsteuer in Deutschland selbst berechnen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

